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Gemeinschaftspraxis für Pathologie

Dr. med. Olaf Holotiuk
Dr. med. Barbara Zuber
Dr. med. Steffen Kellermann

 

Informationen für unsere Einsender

Einsenderhinweise zum Versand der Proben:

Die Gewebsproben müssen in einer gepufferten Formaldehydlösung (4 %) eingesandt werden. Die Gefäße müssen mit dem Patientennamen und eventuell der Lokalisation der Gewebsproben eindeutig beschriftet sein.
Die Gewebsproben sollten locker in der Fixierungsflüssigkeit im Gefäß schwimmen, um eine gute Fixierung zu ermöglichen.
Für einen sicheren Transport sind die Einsendungsgefäße dicht zu verschließen. Die Einsendung erfolgt in einer Versandtüte oder in geeigneten Transportboxen um eine Gefährdung Dritter auszuschließen und die Integrität der Proben sicherzustellen.
Die Gewebsproben können grundsätzlich nur bei Vorliegen eines ausgefüllten Untersuchungsan-trages bearbeitet werden. Dieser Untersuchungsantrag muss zweifelsfrei dem Einsendungsgefäß mit der Gewebsprobe zugeordnet werden können. Bei der Verpackung ist darauf zu achten, dass es durch ein mögliches Auslaufen des Einsendungsgefäßes nicht zu einer Kontamination des Untersuchungsantrages kommt. Auf dem Untersuchungsantrag müssen Angaben zu Verdachts-diagnosen, zur Lokalisation der Entnahmestelle und wichtige klinische Hintergrundinformationen durch den beantragenden Arzt mit Datum und Unterschrift vermerkt sein. Diese Angaben sollten vollständig und gut leserlich sein. Die Anzahl der auf dem Untersuchungsantrag genannten Proben muss mit der Anzahl der Gewebsproben übereinstimmen.
Bei ambulanten Patienten bitten wir zusätzlich um einen vollständig ausgefüllten Überweisungsschein.
Infektiöses oder radioaktives Material muss als solches ausdrücklich auf dem Begleitschein und dem Einsendungsgefäß markiert werden.
Eventuelle Schadstoffexpositionen sind auf dem Begleitschein zu notieren.
Bitte beachten Sie, dass ein fehlerhaftes Versandprocedere (z. B. durch mangelhafte Fixation bzw. unvollständige Dokumentation auf dem Untersuchungsantrag) zu einem immer bestehenden Restrisiko in der Untersuchung führt. Dies kann zu einer Einschränkung der diagnostischen Beurteilbarkeit führen oder diese sogar vollständig unmöglich machen.

Besonderheiten:

  • Schnellschnittpräparate
    • Nativ ohne Fixierungsflüssigkeit
    • Sofort nach Abnahme in die Pathologie transportieren
    • Evtl. gekühlt bei längerem Transport (ab 20min.)
    • Schnellschnittuntersuchungen sollten telefonisch (Tel.-Nr. siehe oben) angekündigt werden. Die gewünschte Schnellschnittuntersuchung muss ausdrücklich auf dem Einsendeschein vermerkt werden und durch den Kurierdienst als solches bei der Übergabe in der Annahme ausdrücklich erwähnt werden. Auf dem Einsendeschein sind zusätzlich die klinische Fragestellung, die Lokalisation der Entnahmestelle sowie eine Rückrufnummer anzugeben, Datum und Unterschrift müssen durch den verantwortlichen Operateur/ Stellvertreter erfolgen.
  • Liquor
    • Nativ ohne Fixierungsflüssigkeit
    • Sofort nach Abnahme in die Pathologie transportieren, die Zellen sind max. 2h auswertbar
    • Dokumentation der Entnahmezeit
  • Zytologisches Material
    • Nativ ohne Fixierungsflüssigkeit
    • Sofort nach Abnahme in die Pathologie transportieren, die Zellen sind max. 2h auswertbar
    • Dokumentation der Entnahmezeit
  • Muskelbiopsien
    • Nur nach vorangegangener Absprache (Dr. med. Steffen Kellermann). Entnahme der Gewebsprobe, Fixation und Transport siehe standardisierte Entnahmeempfehlung.
  • Konsil-/Referenzpathologie
    • Bei besonderen Fragestellungen oder speziellen Untersuchungen werden zusätzliche Konsile veranlasst, die in geeigneten Referenzzentren oder spezialisierten Einrichtungen des Fachgebietes Pathologie durchgeführt werden, eingeholt. Eine aktuelle Übersicht unserer Konsilpartner erhalten Sie auf Anfrage gerne von uns.

Versand der pathologisch-anatomischen Begutachtungen:

Nach Abschluss der beantragten Untersuchungen erfolgt der Versand der Befundberichte (Pathologisch-anatomische Begutachtung) per Post, per Hol- und Bringedienst, per Fax, per DFÜ, per KIM oder sonstiger spezieller Vereinbarungen.

Diese Informationen finden Sie hier auch als Download.

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